Straf- und Meldeausschuss (STRUMA)
Publiziert durch Gstöttenmayr Martin am 10. Juni 2011

Zusammensetzung und Aufgaben des STRUMA

Der STRUMA besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der STRUMA hat die Aufgabe, alle Verstöße gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, des Verbandsvorstandes, des Präsidiums und seiner Ausschüsse, Verstöße gegen den sportlichen Anstand und die Spielregeln nach Maßgabe der Rechtspflegeordnung, welche vom österreichischen Fußballbund erlassen werden, sowie Verstöße gegen alle sonstigen Ordnungsvorschriften zu ahnden. Die Bestrafung erfolgt nach den Vorschriften für die Strafausschüsse und allfälligen sonstigen Richtlinien; soweit solche Vorschriften nicht vorliegen, kann der STRUMA Strafen nach eigenem Ermessen verhängen, insbesonders auch Verbandsangehörige, welche auf  den Sportplätzen gegen den öffentlichen Anstand verstoßen, vom weiteren Besuch der Wettspiele ausschließen, sowie Vereine und deren Mitglieder, welche an Ausschreitungen Schuld tragen, suspendieren. Der STRUMA ist in seinen Entscheidungen weisungsfrei.

Zu den weiteren Aufgaben dieses Ausschusses gehört die Beglaubigung aller im Bereich des Vorarlberger Fußballverbandes von Verbandsvereinen durchgeführten Meisterschafts- und Cupspielen nach den bestehenden Vorschriften.

Mehr unter: Satzungen des Vorarlberger Fußballverbandes

Personelle Besetzung

Hans Bertsch Vorsitzender
Werner Grabher Mitglied
Helmut Niederwieser Mitglied
Roman Heinzle Mitglied
Alfred Meier Mitglied
Ing. Günther Rüscher Mitglied
Günther Rauch Mitglied
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