Zusammensetzung und Aufgaben des STRUMA
Der STRUMA besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Der STRUMA hat die Aufgabe, alle Verstöße gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, des Verbandsvorstandes, des Präsidiums und seiner Ausschüsse, Verstöße gegen den sportlichen Anstand und die Spielregeln nach Maßgabe der Rechtspflegeordnung, welche vom österreichischen Fußballbund erlassen werden, sowie Verstöße gegen alle sonstigen Ordnungsvorschriften zu ahnden. Die Bestrafung erfolgt nach den Vorschriften für die Strafausschüsse und allfälligen sonstigen Richtlinien; soweit solche Vorschriften nicht vorliegen, kann der STRUMA Strafen nach eigenem Ermessen verhängen, insbesonders auch Verbandsangehörige, welche auf den Sportplätzen gegen den öffentlichen Anstand verstoßen, vom weiteren Besuch der Wettspiele ausschließen, sowie Vereine und deren Mitglieder, welche an Ausschreitungen Schuld tragen, suspendieren. Der STRUMA ist in seinen Entscheidungen weisungsfrei.
Zu den weiteren Aufgaben dieses Ausschusses gehört die Beglaubigung aller im Bereich des Vorarlberger Fußballverbandes von Verbandsvereinen durchgeführten Meisterschafts- und Cupspielen nach den bestehenden Vorschriften.
Mehr unter: Satzungen des Vorarlberger Fußballverbandes
Personelle Besetzung
| Hans Bertsch | Vorsitzender |
| Werner Grabher | Mitglied |
| Helmut Niederwieser | Mitglied |
| Roman Heinzle | Mitglied |
| Alfred Meier | Mitglied |
| Ing. Günther Rüscher | Mitglied |
| Günther Rauch | Mitglied |

